Fahrausweise des ÖPNV (VRR u.a.) haben im Bürgerbus keine Gültigkeit!
Pro Fahrt und zahlungspflichtigen Fahrgast wird ein Fahrausweis ausgegeben. Die Fahrausweise sind bei Betreten des Busses zu entwerten. Nach Entwertung sind die Fahrausweise nicht übertragbar und berechtigen nicht zur Fahrtunterbrechung und / oder Rückfahrt.
Das Umsteigen auf andere Linien des Bürgerbusvereins erfolgt kostenlos. Es gilt jeweils die höchste Preisstufe.
Beförderungsbedingungen Die Beförderungsbedingungen des Bürgerbusvereines Wetter e.V. sind massgebend. Ansonsten gelten die allgemeinen Beförderungsbedingungen des VRR / VER, soweit diese nicht durch die Vorschriften des Bürgerbusverein ausdrücklich abgedungen wurden. Die Beförderungsbedingungen können in der Geschäftsstelle des Bürgerbusverein eingesehen werden.
Unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderte sowie deren Begleitpersonen im Sinne des § 59 (2) Ziffer 1 des Schwerbehindertengesetzes (amtl. Ausweis + Marke) werden unentgeltlich befördert. Für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte und Kinderwagen steht eine Rampe zur Verfügung. Aus rechtlichen und organisatorischen Gründen benötigen Personen die nicht in der Lage sind den Bus aus eigener Kraft zu betreten eine Begleitperson.
Beförderungsentgelt für Gegenstände und Tiere Handgepäck, Kinderwagen für mitreisende Kinder, ein Paar Ski und ein Rodelschlitten pro Fahrgast werden unentgeltlich befördert, soweit die Mitnahme der Gegenstände im Fahrgastraum möglich ist. Mitgeführte Tiere werden unentgeltlich befördert, solange sie keinen Sitzplatz blockieren. Fahrräder werden gegen Extra Entgelt (Zusatzfahrkarte) befördert, soweit genügend Platz zur Verfügung steht.
Das Mitführen von Hunden ist erlaubt.
Erhöhtes Beförderungsentgelt Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt € 50,--. Es wird unter den Voraussetzungen des § 9 der Beförderungsbedingungen erhoben. Muss das erhöhte Beförderungsentgelt vom Bürgerbusverein eingezogen werden, wird ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt von € 10,- erhoben.
Reinigungskosten Bei Verunreinigungen des Fahrzeuges werden Reinigungskosten von mindestens € 30,- zuzüglich €10,- bei nachträglichem Einzug durch den Bürgerbusverein gemäss § 4 Absatz 6 der Beförderungsbedingungen erhoben.
Sonstige Bestimmungen Kinder unter 6 Jahren müssen stets in Begleitung sein. Die begleitende Person muss über 6 Jahre alt sein.
Kinder unter 12 Jahren (< 150 cm) müssen mit geeigneten Kindersitzen entsprechend gesichert sein. Für diese Kinder stehen (im beschränkten Maße) Sitzschalen/-erhöhungen (Klasse I-III) bereit.
Für Kleinkinder bis zu 9 Monaten müssen geeignete Babyschalen mitgeführt werden.
Da nicht immer alle Kindersitze an Bord mitgeführt werden, bitten wir bei Bedarf das Bürgerbusbüro eine Stunde vor Fahrtantritt zu informieren.