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Fahrausweise,  Preise und Bestimmungen

 Fahrausweise des ÖPNV (VRR u.a.) haben im Bürgerbus keine Gültigkeit!

Pro Fahrt und zahlungspflichtigen Fahrgast wird ein Fahrausweis ausgegeben. Es gelten nur die Fahrscheine des Bürgerbusverein Wetter.

Die Fahrausweise sind nach Entwertung für die jeweilige Fahrt nicht übertragbar und berechtigen nicht zur Fahrtunterbrechung und / oder Rückfahrt.

  

Preise

ab 25.07.2011

Einzelfahrt im Ortsbereich

1,40 €

Einzelfahrt Ortsübergreifend

2,00 €

Kinder bis 6 Jahre

frei

Kinder 6 - 14 Jahre

1,40 €

Zusatzticket (z.B. Fahrrad)

2,50 €

5er Block im Ortsbereich

6,00 €

5 er Block Ortsübergreifend

9,00 €


Pro Fahrt und zahlungspflichtigen Fahrgast wird ein Fahrausweis ausgegeben. Die Fahrausweise sind bei Betreten des Busses zu entwerten. Nach Entwertung sind die Fahrausweise nicht übertragbar und berechtigen nicht zur Fahrtunterbrechung und / oder Rückfahrt.

Das Umsteigen auf andere Linien des Bürgerbusvereins erfolgt kostenlos. Es gilt jeweils die höchste Preisstufe.

Fahrausweise, Preise und Beförderungsbedingungen

Beförderungsbedingungen
Die Beförderungsbedingungen des Bürgerbusvereines Wetter e.V. sind massgebend. Ansonsten gelten die allgemeinen Beförderungsbedingungen des VRR / VER, soweit diese nicht durch die Vorschriften des Bürgerbusverein ausdrücklich abgedungen wurden. Die Beförderungsbedingungen können in der Geschäftsstelle des Bürgerbusverein eingesehen werden.

Unentgeltliche Beförderung
Schwerbehinderte sowie deren Begleitpersonen im Sinne des § 59 (2) Ziffer 1 des Schwerbehindertengesetzes (amtl. Ausweis + Marke) werden unentgeltlich befördert. Für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte und Kinderwagen steht eine Rampe zur Verfügung. Aus rechtlichen und organisatorischen Gründen benötigen Personen die nicht in der Lage sind den Bus aus eigener Kraft zu betreten eine Begleitperson.

Beförderungsentgelt für Gegenstände und Tiere
Handgepäck, Kinderwagen für mitreisende Kinder, ein Paar Ski und ein Rodelschlitten pro Fahrgast werden unentgeltlich befördert, soweit die Mitnahme der Gegenstände im Fahrgastraum möglich ist. Mitgeführte Tiere werden unentgeltlich befördert, solange sie keinen Sitzplatz blockieren. Fahrräder werden gegen Extra Entgelt (Zusatzfahrkarte) befördert, soweit genügend Platz zur Verfügung steht.

Das Mitführen von Hunden ist erlaubt.

Erhöhtes Beförderungsentgelt
Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt € 50,--. Es wird unter den Voraussetzungen des § 9 der Beförderungsbedingungen erhoben. Muss das erhöhte Beförderungsentgelt vom Bürgerbusverein  eingezogen werden, wird ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt von € 10,- erhoben.

Reinigungskosten
Bei Verunreinigungen des Fahrzeuges werden Reinigungskosten von mindestens € 30,- zuzüglich €10,- bei nachträglichem Einzug durch den Bürgerbusverein gemäss § 4 Absatz 6 der Beförderungsbedingungen erhoben.

Sonstige Bestimmungen
Kinder unter 6 Jahren müssen stets in Begleitung sein. Die begleitende Person muss über 6 Jahre alt sein.

Kinder unter 12 Jahren (< 150 cm) müssen mit geeigneten Kindersitzen entsprechend gesichert sein. Für diese Kinder stehen (im beschränkten Maße) Sitzschalen/-erhöhungen (Klasse I-III) bereit.

Für Kleinkinder bis zu 9 Monaten müssen geeignete Babyschalen mitgeführt werden.

Da nicht immer alle Kindersitze an Bord mitgeführt werden, bitten wir bei Bedarf das Bürgerbusbüro eine Stunde vor Fahrtantritt zu informieren.


Im Bürgerbus besteht strikte Anschnallpflicht

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